Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RenovaXpert
Inhaber: Burak Kama
Erste Neugasse 48a
68623 Lampertheim
Telefon: 0176 80359109
E-Mail: info@renova-xpert.de
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Aufträge und Rechnungen zwischen RenovaXpert (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
§2 Art und Umfang der Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Gebäudereinigung (innen und außen)
- Glas- und Fensterreinigung
- Dachreinigung
- Fassadenreinigung
- Stein- und Pflasterreinigung
- Photovoltaik- und Solaranlagenreinigung
- Oberflächengebundene Schutz-, Pflege- und Anstrichbehandlungen (Bautenschutz) an Dach-, Fassaden- und Steinoberflächen
- Farblose Imprägnierungen von Oberflächen
Die Leistungen werden ausschließlich oberflächlich erbracht.
Nicht Vertragsbestandteil sind insbesondere:
- Dachdeckerarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten
- Eingriffe in Dachkonstruktion, Statik oder Bausubstanz
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder mündliche Auftragserteilung,
- Annahme eines Angebots oder
- Beginn der Ausführung der Arbeiten.
§4 Preise und Kleinunternehmerregelung
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Sofern zutreffend, erfolgt die Abrechnung gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten im gesetzlichen Rahmen zu berechnen.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,
- notwendige Anschlüsse (z. B. Wasser, Strom) bereitgestellt werden,
- Fahrzeuge, Gegenstände und empfindliche Bauteile aus dem Gefahrenbereich entfernt oder ausreichend geschützt sind.
Fenster, Türen, Lichtkuppeln und sonstige Öffnungen sind vor Arbeitsbeginn zu schließen.
Schäden, die durch Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§7 Witterung und Ausführung
Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Regen, Frost, Sturm, Hitze) berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen zu unterbrechen oder zu verschieben.
§8 Besondere Hinweise zu Reinigungs-, Imprägnierungs- und Bautenschutzarbeiten
- Reinigungsarbeiten erfolgen unter Berücksichtigung des jeweiligen Material- und Alterszustands. Für bereits vorhandene Schäden, Undichtigkeiten, Materialermüdungen oder Vorschäden wird keine Haftung übernommen.
- Imprägnierungen sowie Schutz- und Anstrichbehandlungen stellen keinen dauerhaften Schutz dar. Haltbarkeit und Wirkung sind abhängig von Witterung, Untergrund, Nutzung und Pflege.
- Bei Photovoltaik- und Solaranlagen wird keine Haftung für bestehende Mikrorisse, Leistungsabweichungen oder Materialermüdung übernommen.
- Der Einsatz von Wasser und Reinigungsmitteln ist technisch bedingt. Für Feuchtigkeitseintritt oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen und insbesondere dann, wenn konstruktive Mängel oder Vorschäden vorliegen.
§9 Abgrenzung Bautenschutz
Alle Schutz-, Anstrich- und Beschichtungsmaßnahmen werden ausschließlich als oberflächengebundene Bautenschutz- und Reinigungsmaßnahmen ausgeführt.
Es erfolgen keine Dachdeckerarbeiten, keine Abdichtungs-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten sowie kein Eingriff in Dachkonstruktion, Statik oder Bausubstanz.
Die Leistungen dienen ausschließlich dem Oberflächenschutz und der optischen Aufwertung und haben keine technische oder konstruktive Schutzfunktion.
§10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den jeweiligen Auftragswert.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Betriebshaftpflicht
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
§12 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§13 Stornierung und Rücktritt
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Kosten sowie eine angemessene Stornogebühr zu berechnen.
§14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
